Im Mittelpunkt der Berichterstattung nach dem Inkrafttreten der Musterfeststellungsklage nach §§ 606 ff. ZPO (MFK) zum 01.11.2018 stand vor allem die vom Bundesverband Verbraucherzentralen (vzbv) in Zusammenarbeit mit dem ADAC erhobene Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG (VW) und die Konzernunternehmen wie Audi, Porsche, Seat und Skoda wegen Dieselgate. Meist geht es dabei um den Dieselmotor EA 189. Diese Beiträge setzen im Wesentlichen auf den FAQ und weiteren Informationen von vzbv und ADAC auf.
Vor dem Inkrafttreten des Gesetzes gab die „Jusitzministerin Katarina Barley„dem Handelsblatt am 30.10.2018 ein ausführliches Interview. Es übergeht aber leider die von den OLG Präsidenten am 30.05.2018 und den Sachverständigen in der Anhörung des Bundestagsausschusses für Recht und Verbraucherschutz am 12.06.2018 geäußerte Kritik sowie die Erkenntnisse aus dem ARD-DeutschlandTREND Oktober 2018 zur Zufriedenheit der Wähler mit der „Dieselpolitik“ der Bundesregierung. Auch die von Bündnis90/Grüne in der Bundestag Drucksache 19/2743 vom 13.06.2018 bzw. von Frau Dr. Manuela Rottmann und anderen vorgeschlagene Verjährungsverlängerung wird nicht angesprochen. Früher oder später schaffen aber die weiteren Schäden wegen Updategate und Valuegate hier weiteren Handlungsbedarf. Bedauerlicherweise zielt die Musterfeststellungsklage auf eine abschließende gerichtliche Klärung durch mehrere Instanzen mit anschließender Leistungsklage, nicht aber auf einen schnellen Vergleich. Auch das Verbandsklagerecht ohne eine Beteiligung der Anspruchsinhaber und Angaben zu den Einzelschäden ist ein Fremdkörper und schafft so auch keine Vergleichsbereitschaft. Daher überrascht es nicht, dass Rechtsanwälte von Volkswagen (VW) in einem Interview am 29.10.2018 klar und deutlich gesagt haben, dass die Beklagte auch bei den anschließenden Leistungsklagen keinem Vergleich zustimmen wird. Auch in einem weiteren Interview mit dem Deutschlandfunk am 01.11.2018 werden die fehlende Vergleichsbereitschaft und die für einen effektiven kollektiven Rechtsschutz erforderliche Justizentlastung schlichtweg negiert. Nur in einer Sammel(zahlungs)klage bzw. Gruppen(zahlungs)klage lassen sich Ansprüche nach Grund und Höhe typisierend zusammenfassen. Daher macht es keinen Sinn, in zigtausend Einzelverfahren von den Gerichten jeden Schaden einzeln zu betrachten.
Es mehren sich aber auch die kritischen Stimmen, die die Funktionsweise der Musterfeststellungsklage meinungsstark hinterfragen. Dabei wird zunehmend auch erkannt, dass die Musterfeststellungsklage mehrere Funktionen hat, ihnen aber nur eingeschränkt entspricht:
- Kostenreduzierte und effiziente Durchsetzung von Individualansprüchen;
- Justizentlastung;
- Wettbewerbsfunktion: Primat des Rechts sowie allgemeines Integritäts- und Legalitätsinteresse des Wettbewerbs durchsetzen bzw. die rechtskonformen Mitbewerber schützen;
- Rechtbehelf der Zivilgesellschaft;
- Der ARD-DeutschlandTREND vom Oktober 2018 zeigt, dass 56 % gar nicht und 26 % weniger zufrieden mit der „Dieselpolitk“ sind, andere Umfragen bestätigen das Ergebnis. Die Bayernwahl und die Hessenwahl haben das möglicherweise quittiert. Die Erwartungen an die Musterfeststellungsklage sind jedenfalls hoch, auch wenn sie nicht auf einen Leistungstitel hinausläuft.
Abgeordnete aus drei Bundestagsfraktionen weisen mit klaren Worten auf die Regelungsdefizite bei der Musterfeststellungsklage (MFK) hin und stellen eine Gruppenzahlungsklage bzw. Sammelklage in den Raum:
- Die Bundestagsfraktion von Bündnis90 / Die Grünen hat mit einer Presseerklärung am 01.11.2018 ihrer Obfrau im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Dr. Manuela Rottmann die Musterfeststellungsklage als „Besser als Nichts“ statt „Eine für Alle“ bezeichnet. Schon im Entschließungsantrag vom 13.06.2018 (BT Drucks 19/2743) hatte Frau Dr. Rottmann für ihre Fraktion eine Verlängerung der Verjährung auf dreißig Jahre beantragt, wenn der Vertragsgegenstand nicht der öffentlich-rechtlichen Genehmigung entspricht.
- Für die Fraktion der Freie Demokraten (FDP) im Deutschen Bundestag hat der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Stephan Thomae in einer Pressemitteilung am 01.11.2018 die Musterfeststellungsklage als „Reinfall für Verbraucher“ bezeichnet. Dazu sagt er unter anderem: „Das Gesetz wurde mit heißer Nadel gestrickt, weist gravierende Mängel auf und ist so ein Reinfall für die Verbraucher. Union und SPD haben das billigend in Kauf genommen, denn sie wollten um jeden Preis ein verkürztes parlamentarisches Verfahren“.
- Die Linke hat am 26.09.2018 die Musterfestellungsklage (MFK) als ein Placebo-Gesetz bezeichnet. Mit einer kleinen Anfrage (Bundestags Drucksache 19/4392) hat sie Fragen zu den Hintergründen des Gesetzgebungsverfahrens und dem noch bestehenden Regelungsbedarf aufgeworfen (Amira Mohamed Ali, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut). Die Bundesregierung hat in der Bundestagsdrucksache 19/4891 am 10.10.2018 geantwortet.
Aus der einschlägigen Presse und den Online Medien kann an dieser Stelle nur eine erste und wertende Auswahl getroffen werden:
- Handelsblatt, 11.06.2018, Interview mit vzbv-Chef Klaus Müller: Warum die neue Musterklage Verbraucherschützer vor Probleme stellen könnte
- FAZ, Hendrik Wieduwilt, 15.06.2018, Verbraucherkommentar – Musterklage gegen Musterknaben
- Süddeutsche Zeitung, Catrin Gesellensetter, 17.10.2018, Verbraucherrechte – Eine für alle
- FAZ Einspruch, Marcus Jung, 16.10.2018: BGH erschwert die Finanzierung von Prozessen: „Verbraucherverbände dürfen nur noch eingeschränkt Prozessfinanzierer einsetzen, um die finanziellen Risiken von Klagen zu reduzieren.“ (BGH) zu Prozessfinanzierer: Urteil vom 13.09.2018 – I ZR 26/17
- Süddeutsche Zeitung, Wolfgang Janisch, 28.10.2018, Kommentar: Gesetz ohne Biss und am 01.11.2018 der Kommentar: Der neuen Musterfeststellungsklage fehlt der Biss
- Focus, Michael Winter, 30.10.2018, Musterfeststellungsklage – Achtung Diesel-Fahrer: Darum bringt Ihnen die neue Sammelklage gegen VW wenig
- Zeit, Marcus Rohwetter, 30.10.2018, Musterfeststellungsklage – Ein Urteil für alle
- Handelsblatt, Volker Votsmeier, 31.10.2018, Kommentar: Die Musterfeststellungsklage täuscht Verbraucher – Das neue Rechtsmittel der Sammelklage hält nicht, was es verspricht. Denn es blendet die Verbraucher, anstatt ihre Rechte wirksam zu stärken.
- In einem Interview mit dem RBB am 31.10.2018 moniert eine Verbraucherin die Schäden aus Updategate und Valuegate. Deckt das auch die Musterfeststellungsklage von Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und ADAC ab?
- Juve, Marc Chmielewski, 31.10.2018, Kommentar: Die Musterklage hilft nur Sonntagsrednern, „Dass die Musterfeststellungsklage überhaupt kommt, ist auch schon das Beste, was man über sie sagen kann.“
- Neue Osnabrücker Zeitung, Beate Tenfelde, 01.11.2018, Diesel-Prozess: Hofreiter sieht Kunden als „Betrogene“ – „Aber Schutz für Autokonzerne“ (Pressemitteilung der Redaktion)
- Handelsblatt, Dietmar Neuerer, 01.11.2018, Neues Verbraucher-Klageinstrument – FDP und Grüne halten die Musterfeststellungsklage gegen VW für wirkungslos. Klare Worte von Katharina Willkomm, MdB (FDP) und Anton Hofreiter, MdB (Bündnis 90/Die Grünen).
- taz – tageszeitung am 01.11.2018: Kommentar von Svenja Bergt Bloß nicht zu freundlich „Der sperrige Gegenstand, er wurde verschoben. Um etwa einen Zentimeter.„und Interview mit Klaus Müller (Verbraucherzentralen Bundesverband – vzbv) zu dem Machbaren in dieser Legislaturperiode: „In drei bis vier Jahren wird man das evaluieren und schauen, ob man das verbessern kann.„
- Vorwärts am 01.11.2018, Jonas Jordan, lobt die SPD und Frau Dr. Katarina Barley, Bundesministerin für Jusitz und Verbraucherschutz für die Musterfeststellungsklage. Noch nicht mal an dieser Stelle gibt es geht es um Forderungen für einen verbesserten kollektiven Rechtsschutz bzw. an die CDU/CSU oder „die Wirtschaft“.
- Deutschlandfunk am 01.11.2018, Kommentar von Klemens Kindermann (Abteilungsleiter Wirtschaft und Gesellschaft beim Deutschlandfunk), Musterfeststellungs-Klage – „Besser nicht zu früh freuen: Mit der neuen Klage-Möglichkeit hätten Verbraucher ein neues, wirksames Instrument im Rechtsstreit mit großen Unternehmen, meint Klemens Kindermann. Aber trotzdem könnten viele Kläger langfristig in die Röhre gucken. Denn das Gesetz hat einige Schwachstellen.“ …. „Sollten die VW-Kläger am Ende genauso lange wie die Telekom-Kläger warten müssen, müsste man sich zur Sicherung eines kollektiven Rechtsschutzes für Verbraucher das amerikanische Modell der Sammelklagen ansehen. Diese umfassen die Fälle aller Geschädigten, die nicht ausdrücklich widersprechen. Die Sammelklage ist dadurch erheblich effektiver und zwingt Unternehmen schneller zu Vergleichen – wie im Fall VW in den USA. Dort haben die Verbraucher am Ende viel „Süßes“ im Halloween-Sack gehabt, und zwar nicht nach einer langen „sauren“ Wartezeit.“
- Deutschlandfunk am 01.11.2018: Gespräch von Prof. Dr. rer. pol. Stefan Bratzel mit Jürgen Zurheide: Musterfeststellungsklage gegen VW – Die Unsicherheit bei Dieselkäufern bleibt: „Drei Jahre nach der Aufdeckung des Abgasskandals habe die Politik immer noch nicht vernünftig gehandelt – das ist ein Totalschaden beim Thema Diesel.“
- Mitteldeutschen Rundfunk (mdr) am 02.11.2018: Der ADAC und der vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband lassen sich dahingehend zitieren, dass Sie vorerst keine weiteren „Sammelklagen“ planten. Es bleibt zwar offen, ob man auch gegen Audi, Seat und Skoda als weitere Konzernunternehmen von VW wegen Dieselgate, Updategate oder Valuegate klagen will. Im Ergebnis bedeutet das aber vor dem Hintergrund des Justizgewährleistungsanspruchs und anderer Grundrechte wie dem Rechtsstaatsprinzip oder dem Aktieneigentum eine Rechtsverweigerung bzw. ein Stillstand der Rechtspflege. Das ist angesichts der Vielgestaltigkeit der möglichen Sachverhalte nicht hinnehmbar.
- Hannoversche Allgmeine am 01.11.2018, Kommentar von Frank-Thomas Wenzel/RND, Die Muster-Klage, ein schwaches Gegengift gegen Betrügereien, „Das zeigt: Deutschland bietet vor allem großen Unternehmen eine Art Rechtssicherheit ex negativo. Vorstände und Aufsichtsräte können sich selbst bei schwerwiegenden Vergehen sicher sein, dass nicht allzu viel droht. Beim Diesel-Betrug kommt hinzu, dass Autokonzerne insbesondere vom CSU-geführten Verkehrsministerium mit enormer Rücksicht auf deren ökonomische Belange behandelt wurden.“
- LTO Legal Tribune Online, 07.11.2018: Prof. Dr. Caroline Meller-Hannich kommentiert eine Leitsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Prozessfinanzierer: Urteil vom 13.09.2018 – I ZR 26/17. Zitat: „Letztlich unterstellt der Senat damit dem Gesetzgeber den Willen, ein Instrument einzuführen, das zu nutzen keinerlei Anreiz bietet, dem die fehlende Effektivität schon in die Wiege gelegt wurde.“
- ARD Themenwoche Gerechtigkeit, Markus Schollmeyer, 13.11.2018: „Der Rechtsstaat muss mehr für die Menschen tun“: „Hinzu kommt: Der heutige Rechtsstaat versteht mehr von Wirtschaft als von Gerechtigkeit. Ein Beispiel: Was unterscheidet amerikanische Autokäufer von allen anderen Betrogenen? Die starken Schutzgesetze und eine konsequente Umsetzung. Das deutsche Recht gibt nicht einmal eine Sammelklage her. Was hier als „Musterfeststellungsklage“ auf den Weg gebracht wurde, ist den Begriff Sammelklage nicht wert. Es wird nur in einem solchen Verfahren festgestellt, aber nicht bezahlt. Den konkreten Schadensersatz muss dann wieder jeder selbst einklagen. Sammelklage geht anders. Das deutsche Modell schützt die Unternehmen weiter, nicht die Verbraucher, die nach wie vor lange und teure Wege vor Gericht gehen müssen, um zu ihrem Recht zu kommen. „
- FNP Frankfurter Neue Presse, 08.12.2018: Die Durchführung der Musterfeststellungsklage wirft immer deutlicher die Kostenfrage auf. Dazu sagte Dr. Johannes Fechner, Obmann der SPD im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz im Deutschen Bundestag auf einer Veranstaltung in Limburg: „Fechner weiß, dass VW die besten Anwälte engagieren werde. Doch der Bund werde die Verbraucherzentrale bei ihrer Klage finanziell unterstützen, so dass alle nötigen Gegengutachten in Auftrag gegeben werden und am Ende die Verhandlungen auf Augenhöhe stattfinden könnten. Fechner betonte, dass es seiner Bundestagsfraktion wichtig sei, dass die Bürger, die sich auf Versprechen der Automobilhersteller beim Dieselverkauf verlassen hätten, auch ihr Recht bekämen.“ Nach wie vor fehlt für die Finanzierung der klageberechtigten „qualifizierten Einrichtungen“ eine gesetzliche Finanierungsgrundlage, die auch dem Gleichbehandlungsgrundsatz entspricht.
- Presssemitteilung des OLG Stuttgart: Das Oberlandesgericht Stuttgart hat eine Musterfeststellungsklage der „Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V.“ gegen die Mercedes Benz Bank AG zugelassen, Aktenzeichen 6 MK 1/18. Es geht um einen möglichen Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen. Die öffentliche Bekanntmachung im Klageregsiter erfolgte am 20.11.2018. Die mündliche Verhandlung findet am 25.01.2019 statt. Eintragungen in das Klageregister sind bis zum 24.01.2019 möglich.
- Pressemitteilung des OLG Braunschweig: Das Oberlandesgericht Braunschweig mit Beschluss vom 12. Dezember 2018 – Aktenzeichen 4 MK 2/18 – die Bekanntmachung einer Musterfeststellungsklage der „Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V.“ gegen die Volkswagen Bank GmbH abgelehnt. Der Verein konnte nicht nachweisen, dass er die gesetzlichen Voraussetzungen des § 606 Abs. 1 ZPO erfüllt.
- Deutschlandfunk am 27.12.2018: „Gemeinsam klagen – Wie Verbraucher sich gegen Unternehmen wehren können“ von Peggy Fiebig gibt einen umfassenden Überblick über den Stand der Musterfeststellungsklage wegen Dieselgate gegen die Volkswagen AG sowie den Stand der Diskussionen zur Verbandsklage im Europäischen Parlament. Darin kommen u.a. Jutta Gurkmann (vzbv), RA Ralph Sauer, Geoffroy Didier (Europäisches Parlament, Berichterstatter COM(2018)0184), Roland Stuhr (vzbv), Stephan Wernicke (DIHT), Prof. Dr. Susanne Augenhofer (Universität Erfurt), Axel Voss (CDU, Rechtsausschuss im Europäischen Parlament), Timo Wölken (SPD, Rechtsausschuss im Europäischen Parlament) und Ursula Pachl (stellvertretende Generaldirektorin der BEUC, der europäischen Verbraucherschutzorganisation in Brüssel).
- Augsburger Allgemeine am 27.12.2018: Interview von Klaus Müller zur Diesel-Musterklage: „Verbraucherschützer mahnen zur Geduld“ mit Stefan Lange.
- Nordwest Zeitung / NWZ Online am 27.12.2018: Interview von Klaus Müller (Verbraucherzentrale Bundesverband – vzbv) zu der Musterklage gegen die Volkswagen AG wegen Dieselgate mit Markus Sievers.
- Warnruf – Kommentar in der Süddeutsche Zeitung am 02.01.2019 von Max Hägler: „Wenn es VW ernst ist mit dem zweiten Ziel, den Diesel zu retten, dann muss der Konzern die Probleme der Vergangenheit nachvollziehbar und zügig aufarbeiten.“
- Das Handelsblatt geht am 03.01.2019 umfassend auf die wegen Dieselgate gegen die Volkswagen AG (VW) Musterfeststellungsklage ein: Interview mit Klaus Müller (Vorstand Verbraucherzentrale Bundesverband – vzbv) unter anderem zur Verjährung, Portrait von Klaus Müller und Bericht über 372.000 Anmeldungen im Klageregister.
Im Zusammenhang mit der gegen die Volkswagen AG (VW) angestrengte Musterfestsellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und des ADAC haben sich Rechtsanwälte der Kanzlei Freshfields zu Wort gemeldet, die für die Volkswagen AG (VW) wohl im Zusammenhang mit Dieselgate, Updategate und Valuegate tätig sind. Dabei geht es um Ansprüche von Käufern von Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit Dieselmotoren des Typs EA 189 mit Abschalteinrichtungen .
- Kfz-Betrieb, Christoph Seyerlein, 29.10.2018, VW:Händler haben durch Musterfeststellungsklage nicht zu befürchten: Zwei Rechtsanwälte von Freshfields, die VW in rechtlichen Fragen rund um Dieselgate vertreten, haben am Montag, den 29.10.2018 an einer Telefonkonferrenz teilgenommen. Patrick Schroeder und Anne-Kathrin Bertke sollen nach einem Pressebericht darauf hingewiesen haben, „dass das Ziel, Kunden mit der Möglichkeit zur Musterfeststellungsklage zu helfen, ihrer Meinung nach nicht erfüllt wird.“ Und dann heißt es:„Auch der Eindruck, klagende Kunden könnten künftig schneller zum Erfolg kommen, ist aus Sicht der Wolfsburger falsch. Patrick Schroeder sagte dazu: „Verbraucher, die sich einer Musterfeststellungsklage anschließen, wissen aller Voraussicht nach erst nach mehreren Jahren, ob und wie viel Geld ihnen zusteht.“ Das Musterfeststellungsverfahren vor dem OLG Braunschweig werde voraussichtlich mindestens zwei Jahre dauern. Und selbst dann wird bei einer für Kunden positiven Entscheidung nicht direkt Geld fließen. Volkswagen kündigte für jenen Fall an, vor den Bundesgerichtshof ziehen zu wollen, was wohl mindestens weitere zwei Jahre in Anspruch nehmen würde. Sollte der Autobauer auch dort verlieren, muss jeder Kunde noch zusätzlich eine individuelle Leistungsklage erheben, um eine Entschädigung zu erhalten.“
- Das ergibt sich so auch aus der Leipziger Volkszeitung vom 02.11.2018: „Zehntausende potenzielle Musterkläger hoffen auf einen Vergleich mit VW am Ende des Verfahrens, weil bekannt ist, dass sich der Konzern mit vielen Individualklägern geeinigt hat. Diese Hoffnung dämpft Anwalt Patrick Schroeder von der für VW arbeitenden Kanzlei Freshfields jedoch. „In Anbetracht der vielen individuellen Besonderheiten in den Fällen, in denen Kläger Ansprüche stellen, halten wir einen Vergleich im Musterfeststellungsverfahren für sehr unwahrscheinlich.“ Und was viele in der Debatte vergessen: Volkswagen bleibt trotz des Rückrufs von 2,5 Millionen Fahrzeugen dabei, nicht illegal gehandelt zu haben. Schroeder: „Es handelt sich nicht um eine unzulässige Abschalteinrichtung.“„
Auch für das Verwaltungsrecht wird ein kollektiver Rechtsschutz verlangt. Der Hauseigentümerverband Haus & Grund fordert das, um gegen Abwassergebühren oder Straßenausbaubeiträge zu klagen. (Volksstimme.de am 25.10.2018)