72. Deutscher Juristentag 26. bis 28.09.2018

Auf dem 72. Deutschen Juristentag in Leipzig vom 26. bis 28. September 2018 (DJT) geht es in der Abteilung Verfahrensrecht um das Thema: „Sammelklagen, Gruppenklagen, Verbandsklagen – Bedarf es neuer Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes im Zivilprozess?“

Vorsitzende                Prof. Dr. Beate Gsell, Richterin am OLG, München

Stv. Vorsitzender     Prof. Dr. Gerhard Wagner, LL. M., Berlin

Schriftführer              Akad. Rat a.Z. Dr. Matthias Fervers, München

Gutachterin                Prof. Dr. Caroline Meller-Hannich, Halle

Referentin                  Geschäftsbereichsleiterin Jutta Gurkmann, Berlin

Referent                      Rechtsanwalt Christopher Rother, Berlin

Referent                      Chefjustitiar Prof. Dr. Stephan Wernicke, Berlin

Die Wirtschaft“ hat schon im Frühjahr vor übereilten Entscheidungen gewarnt. So sagte der Chefjustiziar des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) Prof. Dr. Stephan  Wernicke am 20.03.2018 dem Handelsblatt: „Die Koalition wäre gut beraten, zur Ausgestaltung der Musterfeststellungsklage die Ergebnisse des Deutschen Juristentages im September abzuwarten.“  Jetzt sind wir alle klüger: Die Beschlussfassungen des 72. DJT zeigen, dass die Praxis den Reformbedarf im kollektiven Rechtsschutz sieht. Die Musterfeststellungsklage (§§ 606 ff. ZPO) haber aber auch deshalb nicht überzeugt, weil es keinen Zahlungstitel gibt.

Diese Vereinigungen haben am 72. Deutschen Juristentag vom 26. bis zum 28. September 2018 (DJT) – teilweise mit Unterstützung von Rechtsanwalt Dr. Martin Weimann aus Berlin – in Leipzig den Gemeinschaftsstand B 26.1. betrieben. Sie haben sich auch an der Aussprache in der Abteilung Verfahrensrecht mit dem Thema „Sammelklagen, Gruppenklagen, Verbandsklagen – Bedarf es neuer Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes im Zivilprozess“ beteiligt.

BAV, IM, SdK und VzfK haben das gemeinsame Thesenpapier „kollektiver Rechtsschutz“ herausgegeben. In dem weiteren gemeinsamen Thesenpapier „Beschlussmängelrecht“ geht es um das ebenfalls auf dem 72. DJT in der Abteilung „Wirtschaftsrecht“ diskutierte Beschlussmängelrecht. Die Fragestellung lautete: „Empfiehlt sich eine Reform des Beschlussmängelrechts im Gesellschaftsrecht?“

Diese vier Verbände sowie Herr Hartmut Bäumer haben jeweils ein Vorwort zu der Monografie „Kollektiver Rechtsschutz – ein Memorandum der Praxis“ (Verlag de Gruyter, Autor Dr. Martin Weimann, Link zu Amazon) geschrieben.

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