Auf dem 72. Deutschen Juristentag in Leipzig vom 26. bis 28. September 2018 (DJT) geht es in der Abteilung Verfahrensrecht um das Thema: „Sammelklagen, Gruppenklagen, Verbandsklagen – Bedarf es neuer Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes im Zivilprozess?“
Vorsitzende Prof. Dr. Beate Gsell, Richterin am OLG, München
Stv. Vorsitzender Prof. Dr. Gerhard Wagner, LL. M., Berlin
Schriftführer Akad. Rat a.Z. Dr. Matthias Fervers, München
Gutachterin Prof. Dr. Caroline Meller-Hannich, Halle
Referentin Geschäftsbereichsleiterin Jutta Gurkmann, Berlin
Referent Rechtsanwalt Christopher Rother, Berlin
Referent Chefjustitiar Prof. Dr. Stephan Wernicke, Berlin
„Die Wirtschaft“ hat schon im Frühjahr vor übereilten Entscheidungen gewarnt. So sagte der Chefjustiziar des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) Prof. Dr. Stephan Wernicke am 20.03.2018 dem Handelsblatt: „Die Koalition wäre gut beraten, zur Ausgestaltung der Musterfeststellungsklage die Ergebnisse des Deutschen Juristentages im September abzuwarten.“ Jetzt sind wir alle klüger: Die Beschlussfassungen des 72. DJT zeigen, dass die Praxis den Reformbedarf im kollektiven Rechtsschutz sieht. Die Musterfeststellungsklage (§§ 606 ff. ZPO) haber aber auch deshalb nicht überzeugt, weil es keinen Zahlungstitel gibt.
Diese Vereinigungen haben am 72. Deutschen Juristentag vom 26. bis zum 28. September 2018 (DJT) – teilweise mit Unterstützung von Rechtsanwalt Dr. Martin Weimann aus Berlin – in Leipzig den Gemeinschaftsstand B 26.1. betrieben. Sie haben sich auch an der Aussprache in der Abteilung Verfahrensrecht mit dem Thema „Sammelklagen, Gruppenklagen, Verbandsklagen – Bedarf es neuer Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes im Zivilprozess“ beteiligt.
- Der BAV Bundesverband Anleger- und Verbraucherrecht e.V. wendet sich am 17.05.2018 in einer Pressemitteilung gegen die Musterfeststellungsklage (MFK). Er hält Sammelklagen wie in den USA für sachgerecht, wie es die Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen vorgeschlagen hat.
- Die Initiative Minderheitsaktinoäre e.V. verlangt, dass die Politik die Anleger stärkt. Die Einführung von einem effektiven kollektiven Rechtsschutz durch eine Sammelklage gehört zu den vier wesentlichen Positionen.
- Die Schutzgemeinschaft für Kapitalanleger e.V. hat in einer gemeinsamen Presseerklärung mit der IM und VzfK vom 08.05.2018 moniert, dass die Musterfeststellungsklage bis zur Wirkungslosigkeit beschränkt würde.
- Transparency International Deutschland e.V. verlangt ebenfalls einen effektiven kollektiven Rechtsschutz, der über das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) hinausgent. Hartmut Bäumer sagte der Süddeutschen Zeitung schon am 06.02.2018 dazu, Waffengleichheit zwischen Konsumenten und Herstellern sei gegenwärtig nur eine „Fiktion“.
- Die Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. (VzfK) hat eine Sonderseite zum Thema „Kollektiver Rechtsschutz“ eingerichtet und ein Zusammenstellung des wesentlichen Kritikpunkte an der Musterfeststellungsklage nach §§ 606 ff. ZPO veröffentlicht.
BAV, IM, SdK und VzfK haben das gemeinsame Thesenpapier „kollektiver Rechtsschutz“ herausgegeben. In dem weiteren gemeinsamen Thesenpapier „Beschlussmängelrecht“ geht es um das ebenfalls auf dem 72. DJT in der Abteilung „Wirtschaftsrecht“ diskutierte Beschlussmängelrecht. Die Fragestellung lautete: „Empfiehlt sich eine Reform des Beschlussmängelrechts im Gesellschaftsrecht?“
Diese vier Verbände sowie Herr Hartmut Bäumer haben jeweils ein Vorwort zu der Monografie „Kollektiver Rechtsschutz – ein Memorandum der Praxis“ (Verlag de Gruyter, Autor Dr. Martin Weimann, Link zu Amazon) geschrieben.