„US-Recht“

Viele Diskussionen prägt ein warnender Hinweis auf nicht akzeptable „US-Verhältnisse“. Häufig kommt es dann nicht mehr zu weiteren Diskussionen. Daher gilt es, den Rechtsstand in den USA zu objektivieren. Schließlich kam es in den USA – wie zum Beispiel in den „Telekom-Verfahren“ oder bei „Dieselgate“ mit Volkswagen – schon in der ersten Instanz zu umfassenden Vergleichen. Das bedeutet nicht nur eine deutliche Justizentlatung. Die Anspruchsinhaber erhalten schnell Schadensersatz und für die Verursacher erhalten dann für einen „Neuanfang“ Planungssicherheit.

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