Viele Diskussionen prägt ein warnender Hinweis auf nicht akzeptable „US-Verhältnisse“. Häufig kommt es dann nicht mehr zu weiteren Diskussionen. Daher gilt es, den Rechtsstand in den USA zu objektivieren. Schließlich kam es in den USA – wie zum Beispiel in den „Telekom-Verfahren“ oder bei „Dieselgate“ mit Volkswagen – schon in der ersten Instanz zu umfassenden Vergleichen. Das bedeutet nicht nur eine deutliche Justizentlatung. Die Anspruchsinhaber erhalten schnell Schadensersatz und für die Verursacher erhalten dann für einen „Neuanfang“ Planungssicherheit.
- Ein „Miterfinder“ der US-Class-Action Arthur Miller gab Juve am 25.05.2018 ein Interview.
- John Quinn über Class Actions: „Das deutsche System ist überaus schwach.“ (Interview, Juve am 29.05.2018)
- Einen kurzen Überblick über das US-Recht gibt „Der US-Prozess – Urteile im Zivilprozess“ von Clemens Kochinke.