In den letzten Jahren haben sich mehrfach der Deutsche Richterbund, Tagungen von Gerichtspräsidenten (große Landgerichte bzw. OLG / KG / BayObLG / BGH) oder einzelne Gerichtspräsidenten in ihren Jahrespressegesprächen zum kollektiven Rechtsschutz bzw. zu Massenverfahren zu Wort gemeldet. Dabei geht es vor allem um eine Justizentlastung. Das wird nur mit einem Systemwechsel von der Feststellungsklage zur Leistungsklage gelingen. Dabei ermöglichen die gleich gelagerten Sachverhalte Typisierungen an der Stelle von Einzelentscheidungen. Die nachfolgende Aufstellung beschränkt sich auf wesentliche Beiträge und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Die Homepage der Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. (VzfK) bietet eine erste Aufstellung zu den Tagungen der Gerichtspräsidenten.
Deutscher Richterbund (DRB)
- Stellungnahme Nr. 3/24 aus dem Januar 2024 zum Zweiten Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) vom 28. Dezember 2023 für das Bundesministerium der Justiz
- Deutscher Richter- und Staatsanwaltschaftstag, 29./30. März 2024, aus dem Fachprogramm der Tagung:
- Am 17. Mai 2022 hat der Deutsche Richterbund (DRB) in einer Initiativstellungnahme der „Arbeitsgemeinschaft Massenverfahren“ eine Gesetzesänderung für Massenverfahren gefordert. (Pressemitteilung) (Stellungnahme 1/2022 aus dem Mai 2022 zu Massenverfahren)
Tagungen der Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte, des Kammergerichts, des Bayerischen Obersten Landesgerichts und des Präsidenten des Bundesgerichtshofs
Die 75. Jahrestagung vom 15. bis 17. Mai 2023 in Oldenburg hat eine Arbeitsgruppe („Moderne Justiz“) eingesetzt, die unter anderem für „Massenklagen“ einen Vorschlag erstellen soll.
Die 74. Jahrestagung vom 23. bis 25. Mai 2022 beim OLG Rostock (Pressemitteilung vom 25. Mai 2022 mit weiteren Anlage) hat sich auf der Grundlage der Beschlüsse der 73. Jahrestagung in Koblenz im Jahr 2021 vor allem unter organisatorischen Gesichtspunkten mit Massenverfahren befasst.
Die 70. Jahrestagung vom 28. bis 30. Mai 2018 beim OLG Stuttgart hat sich mit der „Einführung einer zivilprozessualen Musterklage“ befasst. In der Zusammenfassung des Tagungsergebnisses heißt es unter anderem:
Auch das Diskussionspapier „Modernisierung des Zivilprozesses“ befasst sich, wenn auch nur am Rande, mit Massenverfahren.
Tagungen der Präsidenten der großen Landgerichte
Auf der Tagung vom 19. bis 20. Mai 2022 im Landgericht Leipzig ging es nur am Rande um Massenverfahren. Die Anhebung der Streitwertgrenze auf 10.000 Euro für die Zuständigkeit der Landgerichte wird auch damit begründet, dass so „dringend benötigte personelle Ressourcen bei den Landgerichten frei, die dort … für die Bearbeitung … von Massenverfahren dringend benötigt werden.“
Die Massenklagen waren ein Schwerpunktthema auf der Tagung am 16. September 2021 bei dem Landgericht Frankfurt am Main. In der abschließenden Pressemitteilung vom 21. September 2021 heißt es:
Jahrespressegespräche von Gerichtspräsidenten
Landgericht Stuttgart
- Jahrespressegespräch am 13.08.2021: Pressemitteilung: „Massenklagen lassen Eingänge beim Landgericht Stuttgart um 60 Prozent steigen“.
- Jahrespressegespräch am 29.07.2022 – Pressemitteilung: „Verfahrensstau in allen Zivilverfahren“)
- Jahrespressegespräch am 09.02.2024 – Pressemitteilung – Hand out, Seite 22
Hier werden beispielhaft nur einige Jahrespressegespräche des LG Stuttgart wiedergegeben. In diesem Gerichtsbezirk ist der Sitz der Mercedes-Benz Group AG, gegen die sich besonders viele „Massenklagen“ gerichtet haben und richten.