Die Musterfeststellungklage nach §§ 606 ff. ZPO tritt schon am 01.11.2018 in Kraft. Zumindest in der ersten Zeit ist davon auszugehen, das lediglich Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) als qualifzierte Einrichtung die Musterfeststellungsklagen durchführen wird. Schließlich scheint die Bundesregierung bislang auch nur diese Einreichtung mit den dafür erforderlichen Finanzmitteln auszustatten.
Das sind – in einer wertenden Auswahl – einige Sonderseiten zur Musterfeststellungsklage (MFK):
- Bundesregierung (Stand: 26.10.2018) mit Verweis auf www.musterfeststellungsklagen.de
- Bundesministerium der Jusitz und für Verbraucherschutz
Auf der Homepage vom Bundesamt für Justiz gibt es das Musterfeststellungsklageregister. Dort erfolgt die Bekanntmachung der laufenden Musterfeststellungsklagen. Bis Ende November waren das die folgenden Verfahren:
- Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, OLG Braunschweig 4 MK 1/18, Bekanntmachung am 26.11.2018
- Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes Benz Bank AG, OLG Stuttgart 6 MK 1/18, Bekanntmachung am 20.11.2018