Klageregister

Die Musterfeststellungklage nach §§ 606 ff. ZPO tritt schon am 01.11.2018 in Kraft. Zumindest in der ersten Zeit ist davon auszugehen, das lediglich Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) als qualifzierte Einrichtung die Musterfeststellungsklagen durchführen wird. Schließlich scheint die Bundesregierung bislang auch nur diese Einreichtung mit den dafür erforderlichen Finanzmitteln auszustatten.

Das sind – in einer wertenden Auswahl – einige Sonderseiten zur Musterfeststellungsklage (MFK):

Auf der Homepage vom Bundesamt für Justiz gibt es das Musterfeststellungsklageregister. Dort erfolgt die  Bekanntmachung der laufenden Musterfeststellungsklagen. Bis Ende November waren das die folgenden Verfahren:

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