Vertriebsunternehmen bzw. Vermittler befinden sich häufig in der gleichen Situation wie die Anleger. Sie sind auf vollständige und richtige Informationen der Emittenten angewiesen. Im Schadensfall sitzen sie dann häufig zunächst einmal zwischen den Stühlen, unterstützen die Kunden dann aber bei der Rechtsverfolgung.
Wir arbeiten dann mit Vertriebsunternehmen bzw. Vermittlern zusammen, wenn sie sich eindeutig auf die Seite ihrer Kunden stellen. Dazu mag nicht nur die Empfehlung eines Rechtsanwalts gehören, sondern auch die Zusammenstellung der relevanten Informationen und Beweismittel für die weitere Rechtsverfolgung. Das setzt außerdem voraus, dass sich sich die Vertriebsunternehmen bzw. Vermittler nicht schadensersatzpflichtig gemacht haben.