Musterantrag stellen

In diesen Musterverfahren können wir für Sie einen Musterverfahrensantrag innerhalb von sechs Monaten ab Bekanntmachung im Klageregister beim Bundesanzeiger stellen, §§ 2, 3 KapMuG. Damit fallen Sie unter einen Musterentscheid § 16 KapMuG bzw. nehmen an einem etwaigen Vergleich § 17 KapMuG teil. Auf der Grundlage des Musterscheids führen wir dann Ihr Klageverfahren weiter.

Quelle: www.bundesanzeiger.de / gerichtlicher Teil / Klageregister – ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit auch bei der Fristberechnung
Emittent (Produkt / Information)LG - AktenzeichenBekanntmachung Antrag MusterverfahrenEnde Anmeldefrist

Aktuell keine Vorlagebeschlüsse laut Bundesanzeiger.

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