Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) – Reform 2024

Der Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode sieht vor, den kollektiven Rechtsschutz zu verbessern und das KapMuG zu modernisieren:

Wir bauen den kollektiven Rechtsschutz aus. Bestehende Instrumente wie z. B. nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz modernisieren wir und prüfen den Bedarf für weitere. Die EU-Verbandsklagerichtlinie setzen wir anwenderfreundlich und in Fortentwicklung der Musterfeststellungsklage um und eröffnen auch kleinen Unternehmen diese Klagemöglichkeiten. An den bewährten Anforderungen an klageberechtige Verbände halten wir fest. Wir ermöglichen englischsprachige Spezialkammern für internationale Handels- und Wirtschaftsstreitigkeiten.

Koalitionsvertrag, Seite 84 in der Ausgabe der SPD

Dazu hat das Bundesministerium am 28. Dezember 2023 einen Referentenentwurf vorgestellt und zur Abgabe einer Stellungnahme eingeladen. (Hier geht es zur Homepage der VzfK und zur Stellungnahme der VzfK sowie zur Pressemitteilung der VzfK.)

Der Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann hat dazu in der Pressemitteilung Nr. 77 / 2023 erklärt:

„Funktionierende Kapitalmärkte sind auf Transparenz und Vertrauen angewiesen. Dazu gehört es auch, dass Anlegern im Schadensfall wirksame Instrumente zur zügigen Durchsetzung ihrer Ansprüche zur Verfügung stehen. Mit der Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes wollen wir die bestehenden Instrumente weiter verbessern. Anleger sollen künftig schneller zu ihrem Recht kommen und die Verfahren für die Gerichte leichter handhabbar werden. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag für eine starke Anlegerkultur in Deutschland und für einen attraktiven Anlagestandort.“

Vor allem die Anlegerklagen nach dem 3. Börsengang der Deutschen Telekom AG, die Dieselgate-Klagen gegen die Volkswagen AG und ihre Konzerntöchter von Anlegern und Fahrzeughaltern, die Klagen wegen dem Short-Squeeze bei der Volkswagen AG und dann „Wirecard“ haben die Gerichte mit tausenden, gleich gelagerten Fällen überzogen. Zu einem effektiven und grundrechtskonformen Rechtsschutz gehören auch zügige Entscheidungen. Das Bundesverfassungsgericht hat vielfach überlange Verfahrensdauern moniert. Der Gesetzentwurf trägt nicht dazu bei, die Verfahrensdauern signifikant zu verkürzen. Auch die anderen Vorgaben des Koalitionsvertrags bzw. des Ministers erfüllt der Gesetzentwurf nicht.

Hier geht es zur Pressemitteilung der Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. (VzfK) zum Zweiten Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG).

Das sind die wesentlichen Kritikpunkte:

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