Schon im Jahr 2011 hatte die Stiftung für Konsumentschutz (SKS) bzw. Frau Prisca Birrer-Heimo (SP) eine Motion eingereicht, um den kollektiven Rechtsschutz in der Schweiz zu verankern. In der Motion 13.3931 heißt es:
„Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Gesetzesänderungen auszuarbeiten, welche es einer grossen Anzahl gleichartig Geschädigter erleichtern, ihre Ansprüche gemeinsam vor Gericht geltend zu machen. Es sollen einerseits die bereits bestehenden Instrumente ausgebaut und andererseits auch neue Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes geschaffen werden. Deren Ausgestaltung trägt den spezifischen schweizerischen Gegebenheiten sowie der Verhinderung von Missbräuchen Rechnung und orientiert sich an den Erfahrungen, die in anderen europäischen Ländern mit solchen Modellen gesammelt wurden.“
Unter dem 03.07.2013 hat der Bundesrat einen Bericht mit dem Titel „Kollektiver Rechtsschutz in der Schweiz – Bestandesaufnahme und Handlungsmöglichkeiten“ erstellt.
Der Bundesrat teilt in einer Stellungnahme vom 15. Februar 2017 (16.4036) auf die Interpellation 16.3298 von Frau Adèle Thorens Goumaz mit, gegenwärtig mit der Ausarbeitung von Gesetzesvorschlägen für einen kollektiven Rechtsschutz beschäftig zu sein.
Der Bundesrat hat am 2. März 2018 eine Vernehmlassungsvorlage verabschiedet, um die Rechtsdurchsetzung im Zivilrecht zu erleichtern. Die wesentlichen Punkte sind:
- Punktuelle Anpassungen der Zivilprozessordnung sollen Privaten und Unternehmen den Zugang zum Gericht erleichtern.
- Kostenschranken sollen abgebaut, die kollektive Rechtsdurchsetzung erleichtert und die Verfahrenskoordination vereinfacht werden.
- Das neue Gruppenvergleichsverfahren soll einvernehmliche kollektive Streiterledigung mit Wirkung für alle Geschädigten ermöglichen.
- Die Vernehmlassung für die Änderung der Zivilprozessordnung dauert bis zum 11. Juni 2018.
Einen interessanten Gastkommentar hat Alexander Amann am 22.05.2018 in der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ) geschrieben.