In Österreich diskutieren die Parteien praktisch alle Lösungsvorschläge. Anders als im Koalitionsvertrag der Großen Koalition in Deutschland für die 19. Legislaturperiode (Rn. 5810 ff.) gibt es von Anfang keine Festlegung auf Musterfeststellungsklage für Verbraucher, die ausschließlich von Verbraucherschutzverbänden betrieben werden kann. Das Parlament hat die Anträge am 28.02.2018 dem Justizausschuss zugewiesen. Am 12.04.2018 gab es einen „Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG (19162/EU XXVI.GP)“.
Dabei geht es im Wesentlichen um die folgenden Positionen:
- Die SPÖ schlägt ein Gruppenverfahren vor, eingebracht von Dr. Johannes Jarolim.
- Die Liste Pilz plädiert für eine Verbandsmusterfeststellungsklage nach niederländischem Vorbild mit Verjährungsverlängerung und Gewinnabschöpfung, eingebracht von Dr. Peter Kolba.
- Die ÖVP (Andreas Kühberger) möchte die Diskussionen auf der europäischen Ebene noch abwarten und hält einen Alleingang Österreichs nicht für zielführend. Man spricht sich unter anderem gegen Schadensersatzzahlungen in Millionenhöhe und eine Vorverurteilung von Unternehmen aus.
- Für die FPÖ (Susanne Fürst) ist die gegenwärtige Rechtslage unbefriedigend, wobei in einer Gruppenklage ein notwendiges Instrument gesehen wird. Es gehe um eine Stärkung der berechtigten Interessen der VerbraucherInnen, gleichzeitig müsse aber auch die Situation der Unternehmen Berücksichtigung finden.
Auch in Österreich gibt es Sammelklagen wegen Dieselgate, die sich gegen Volkswagen, Audi, Seat und Skoda bzw. die Händler richten. Sie werden vom Verein für Konsumenteninformationen (VKI) sowie Cobin Claims betrieben.