Grünbuch vom 27.11.2008
Die ersten Überlegungen enthält das „Grünbuch über kollektive Rechtsdurchsetzungsverfahren für Verbraucher“ der Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom 27. November 2008 mit dem Aktenzeichen KOM(2008) 794 endgültig. Es entwickelt mehrere Optionen, von denen die Option 4 „Gerichtliche kollektive Rechtsdurchsetzungsverfahren“ dann auch umgesetzt wurde.
Auf dieser Grundlage hat sich das Europäische Parlament in den Folgejahren immer wieder mit mit dem kollektiven Rechtsschutz bzw. mit Sammelklagen befasst. Dazu gehört beispielsweise auch die Stellungnahme vom 12.10.2011 des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz für den Rechtsausschuss für ein kohärentes europäisches Konzept für Sammelklagen (2011/2089(INI)). Verfasserin war Sylvana Rapti.