A New Deal for Consumers vom 11.04.2018

A New Deal for Consumers“ vom 11.04.2018

Am 11.04.2018 hat die Europäische Kommission auf der Grundlage dieses Evaluierungsverfahrens den „New Deal for Consumers“ vorgestellt. Dazu gehört auch der Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates „zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der EU-Verbraucherschutzvorschriften“ COM (2018) 185. Es spricht aber einiges dafür, dass die §§ 606 ff. ZPO deshalb zu modifzieren sind.

Die wesentlichen Punkte lassen sich in groben Zügen wie folgt zusammenfassen:

  • Die Rechtsausübung liegt bei den „qualifizierten Einrichtungen“, die die Interessen von „Verbrauchern“ wahrnehmen, Art. 1, 4.
  • Die Richtlinie geht es unter anderem um „Kollektivinteressen der Verbraucher“ und „repräsentative Maßnahmen“. Dabei geht es um Maßnahmen zum Schutz von Verbrauchern, an denen die betroffenen Verbraucher nicht beteiligt sind, Art. 3, 5, 6.
  • Die Einlegung einer „repräsentativen Maßnahme“ führt zu einer Unterbrechung der Verjährung, Art. 11.
  • Auf Ersuchen einer „qualifizierten Einrichtung“ hat der Verursacher im Vorfeld einer Klage Beweismittelvorzulegen, Art. 13.
  • Die EU-Kommission wagt offenbar auch einen Schritt in das Unternehmensstrafrechtmit Präventionswirkungen. Art. 14 verlangt wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Strafen.
  • Im Kostenrechtwerden die finanziellen Hindernisse für die „qualifizierten Einrichtungen“ beseitigt. Der Verursacher muss die Kosten nur erstatten, wenn die „repräsentative Maßnahme“ erfolgreich ist, Art. 15.

Noch zeichnet sich nicht ab, wann die Empfehlungen verabschiedet werden und bis wann sie umzusetzen sind. Weitere Informationen über den Verlauf des Verfahrens enthält die Homepage des Europäischen Parlaments bzw. seines Rechtsausschusses.

Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat sich in seiner Sitzung am 06.12.2018 unter Tagesordnungspunkt 10 mit „Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher“ – Vorschlag für eine Richtlinie (COM(2018)0184 – C8 – 0149/2018 – 2018/0089(COD))befasst.

Für die Sitzung lagen die folgenden Stellungnahmen vor:

die Pläne der Kommission in seiner Sitzung am 06.12.2018 unterstützt und an einigen Stellen noch verschärft (Handelsblatt am 06.12.2018).

Interessenvertreter aus den USA haben sich schon früh zu Wort gemeldet. Das Institut für Rechtsreform der US-amerikanischen Handelskammer (Institute für Legal Reform, ILR) hat am 11.07.2018 (Pressemitteilung mit Links zum Download) die Ergebnisse einer Umfrage durch das Meinungsforschungsinstitut WorldThinks veröffentlicht. In der Pressemitteilung heißt es: „Ohne wesentliche Schutzmaßnahmen könnte der Vorschlag die EU aufgrund der verbundenen Risiken zur globalen Drehscheibe missbräuchlicher Rechtsstreits machen und Verhältnisse wie in den USA schaffen“, kommentierte Lisa A. Rickard, Präsidentin des ILR. „Die Vorstellung beunruhigt Verbraucher in der EU, die den Vorschlag ablehnen, solange er keine Maßnahmen gegen unzählige Rechtsstreitigkeiten enthält.“ In Deutschland, Frankreich, Niederlanden, Polen und Spanien wurden dazu über 1.000 Erwachsene befragt.

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