Musterfeststellungsklage

Der Bundestag hat am 14.06.2018 die Einführung einer Musterfeststellungsklage in den §§ 606 ff. ZPO beschlossen.

Der Bundesrat hat dann am 06.07.2018  (Informationen zum TagesordnungspunktDownload der Anlagen) darauf, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Die Musterfeststellungsklage hätte dann wesentlich früher als am 01.112018 in Kraft treten können.

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Das Justizportal Nordrhein-Westfalen bietet eine umfassende Seite mit Informationen über die Musterfeststellungsklage an.

Eine Umfrage bei 25 Oberlandesgerichten von www.juve.de Ende Oktober 2018 hat gezeigt, dass sich Oberlandesgerichte gut vorbereitet fühlen.

Der ADAC und der vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. lassen sich im Mitteldeutschen Rundfunk (mdr) am 02.11.2018 dahingehend zitieren, dass sie vorerst keine weiteren „Sammelklagen“ planten. Falls das zutrifft, bedeutet das eine Rechtsverweigerung bzw. ein Stillstand der Rechtspflege. Das widerspricht aber den verfassungsrechtlichen Gewährleistungen wie aus dem Justizgewährleistungsanspruch, dem Rechtsstaatsprizinp und dem Aktieneigentum. Wie sich aus dem Vorwärts vom 01.11.2018 ergibt, erheben aber auch die zuständige Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Frau Dr. Katarina Barley, und die SPD keine weiteren Forderungen. Damit bleibt auch an dieser Stelle unklar, welche weitergehenden Forderungen die SPD gegenüber der CDU/CSU in der großen Koalition nicht durchsetzen konnten.

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