Während der kollektive Rechtsschutz in den Koalitionsverträgen für die 17. Legislaturperiode (26.10.2008) und die 18. Legislaturperiode (16.12.2013) noch keine Rolle spielte, sah der Koaltionsvertrag für die 19. Legislaturperiode vom 07.02.2018 in den Randnummern 5810 ff. die Einführung einer Musterfeststellungsklage für Verbraucher als Verbandsklage vor.
- Novellierung Musterfeststellungsklage
Der Bundestag hat schon wenige Monate später am 14.06.2018 eine Musterfeststellungsklage beschlossen, die zum 01.11.2018 in Kraft treten soll. In der Anhhörung vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am 11.06.2018 haben fast alle Sachverständigen deutliche Kritik an der Ausgestaltung der Musterfeststellungsklage geäußert. Daher erscheint es durchaus als vorstellbar, dass es noch in dieser Legislaturperiode zu einer Novellierung kommen kann.
- Verlängerung Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG)
Nach § 28 KapMuG tritt das Gesetz am 1. November 2020 außer Kraft, weshalb der Gesetzgeber noch im Verlauf der 19. Legislaturperiode tätig werden muss.
- Justizentlastung
Nach dem dritten Börsengang im Jahr 2000 warten beim Landgericht Franfurt / Main etwa 17.000 Klagen auf Erledigung. Wegen Dieselgate, Updategate und Valuegate gibt es weitere zigtausend Klagen, vor allem vor dem Landgericht Braunschweig. Hier wird kein Weg an Gruppenzahlungsklagen vorbeiführen, die typisierbare Ansprüche zusammenfassen.
- Empfehlungen EU
Am 11.04.2018 hat die Europäische Kommission den „New Deal for Consumers“ vorgestellt. Dazu gehört auch der Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates „zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der EU-Verbraucherschutzvorschriften“ COM (2018) 185. Noch zeichnet sich nicht ab, wann die Empfehlungen verabschiedet werden und bis wann sie umzusetzen sind. Es spricht aber einiges dafür, dass die §§ 606 ff. ZPO deshalb zu modifzieren sind.