Umfragen im Vorfeld der Bundestagswahl am 12.10.2017 und in der Zeit danach zeigen, dass die Wähler einen effektiven kollektiven Rechtsschutz verlangen. Außerdem hat die Skepsis gegenüber großen Unternehmen zugenommen:
- Der Roland Rechtsreport 2018 hat eine klare Mehrheit für Einführung von Sammelklagen ermittelt. Dazu hat das Institut für Demoskopie Allensbach im Dezember 2017 insgesamt 1.443 Personen befragt. Unter anderem auch wegen Dieselgate bilden im Vertrauensindex große Wirtschaftsunternehmen zusammen mit den Kirchen und der Bundesregierung das Schlusslicht.
- Im „Trendreport Verbraucherpolitik 2016“ der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., von Kantar Emnid im Oktober 2016 erhoben, fordern 70 Prozent der Befragten als Maßnahme zur Verbesserung des Verbraucherschutzes „einfachere und kostengünstigere gerichtliche Klagemöglichkeiten“. In der nächsten Frage ging es um die Politikziele der nächsten Bundesregierung nach der Bundestagswahl 2017. 76 Prozent der Befragten verlangen, die gerichtliche Durchsetzung von berechtigten Ansprüchen zu verbessern. Dieses Bild hat sich im „Trendreport Verbraucherpolitik 2018“ nicht geändert: Auch nach der Verabschiedung der Musterfeststellungsklage (MFK) in den §§ 606 ff. ZPO verlangen 72 % einfachere und kostengünstigere Klagemöglichkeiten.
- In einer Umfrage zur Bundestagswahl 2017 von Transparency International Deutschland e.V. unterstützen 82 Prozent der Befragten die Einführung eines Unternehmensstrafrechts. Dazu heißt es in einer Presserklärung vom 14. September 2017: „Die großen Skandale bei Unternehmen und Banken haben gezeigt, dass diese bei Gesetzesverstößen zu deutlich härteren Strafen verurteilt werden müssen, als das bisher möglich ist. „Die Autoindustrie hat die Reputation Deutschlands und der deutschen Wirtschaft beschädigt. Durch eine gesetzliche Regelung und Sanktionsmöglichkeiten muss verhindert werden, dass sich ein solcher Skandal wiederholt. Dies ist die deutsche Politik ihren Wählern, den Arbeitnehmern und dem deutschen Wirtschaftsstandort schuldig“, so Hartmut Bäumer, Stellvertretender Vorsitzender von Transparency Deutschland.“
- Google hat während des TV-Duells zwischen den Kanzlerkandidaten Dr. Angela Merkel und Martin Schulz am 03.09.2017 die Suchbegriffe ermittelt. Danach steht „Musterfeststellungsklage“ auf Platz 3 der „Aufsteiger-Themen“.
- Der ARD-DeutschlandTREND vom Oktober 2018 zeigt, dass 56 % gar nicht und 26 % weniger zufrieden mit der „Dieselpolitk“ der Bundesregierung sind. Andere Umfragen bestätigen das Ergebnis. Die Bayernwahl und die Hessenwahl haben das möglicherweise quittiert. Es bleibt abzuwarten, ob und wie sich die Musterfeststellungsklage auswirkt.
Diese Daten zeigen die Erwartungen der Wähler an die am 14.06.2018 vom Bundestag verabscheidete Musterfeststellungsklage. Die 70. Jahrestagung der Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte, des Kammergerichts und des Bundesgerichtshofs vom 28. bis 30. Mai 2018 ist allerdings der Ansicht, dass diese Regelungen die damit verbundenen und in der Öffentlichkeit vielfach beschriebenen Erwartungen nicht werden erfüllen können. Falls das so eintritt, muss der Gesetzgeber in dieser Legislaturperiode noch mal tätig werden.