Die Musterfeststellungklage nach §§ 606 ff. ZPO tritt am 01.11.2018 in Kraft. Zumindest in der ersten Zeit ist davon auszugehen, das lediglich Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) als qualifzierte Einrichtung die Musterfeststellungsklagen durchführen wird. Schließlich scheint die Bundesregierung bislang auch nur diese Einreichtung mit den dafür erforderlichen Finanzmitteln auszustatten.
Auch wenn es eine Vielzahl von möglichen Fallgestaltungen gibt, scheint sich die Verbrauchzentrale Bundesverband e.V. in Kooperation mit dem ADAC zunächst auf die Klagen von Kfz-Haltern wegen Dieselgate gegen die Volkswagen AG und ihre Konzernzunternehmen wie Audi, SEAT und Skoda wegen Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 189 zu beschränken. Dabei geht es wohl überwiegend um Ansprüche wegen Dieselgate, nicht aber wegen Updategate und Valuegate. Dazu wurde die Sonderseite www.musterfeststellungsklagen.de eingerichtet und ein Informationsblatt für Verbraucher erstellt.