Aktionärsvereinigungen und Verbraucherverbände

Im Gesetzgebungsverfahren haben sich auch Organisationen der Zivilgesellschaft zu Wort gemeldet. Dabei hat es sich überwiegend um Aktionärsvereinigungen und Verbraucherverbände gehandelt.

Diese Vereinigungen haben am 72. Deutschen Juristentag vom 26. bis zum 28. September 2018 (DJT) in Leipzig einen Gemeinschaftsstand (B 26.1.) betrieben. Sie haben sich auch an der Aussprache in der Abteilung Verfahrensrecht mit dem Thema „Sammelklagen, Gruppenklagen, Verbandsklagen – Bedarf es neuer Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes im Zivilprozess“ beteiligt.

BAV, IM, SdK und VzfK haben das gemeinsame Thesenpapier „kollektiver Rechtsschutz“ herausgegeben. In dem weiteren gemeinsamen Thesenpapier „Beschlussmängelrecht“ geht es um das ebenfalls auf dem 72. DJT in der Abteilung „Wirtschaftsrecht“ diskutierte Beschlussmängelrecht. Die Fragestellung lautete: „Empfiehlt sich eine Reform des Beschlussmängelrechts im Gesellschaftsrecht?“

Diese vier Verbände sowie Herr Hartmut Bäumer haben jeweils ein Vorwort zu der Monografie „Kollektiver Rechtsschutz – ein Memorandum der Praxis“ (Verlag de Gruyter, Autor Dr. Martin Weimann, Link zu Amazon) geschrieben.

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