Diese Seite gehört zu der Studie „Kollektiver Rechtsschutz – ein Memorandum der Praxis“, die im Sommer 2018 im Verlag de Gruyter erschienen ist. Wir greifen hier aktuelle Entwicklungen vor allem zur Musterfeststellungsklage nach §§ 606 ff. ZPO auf und bieten Links zu wesentlichen Materialien z.B. aus Gesetzgebungsverfahren an. Wir begleiten hier auch die weiteren Tätigkeiten der EU-Kommission und des EU-Parlaments. Umfragen zeigen, warum er auch auf der Agenda der Gesetzgeber angekommen ist.
Diese Seite erhebt nicht den Anspruch, die weitere Rechtsentwicklung im kollektiven Rechtsschutz umfassend zu dokumentieren.
Diese Seite ergänzt das Informationsangebot von Rechtsanwalt Dr. Martin Weimann, Berlin. Wir arbeiten unter anderem mit dem BAV Bundesverband Anleger- und Verbraucherrecht e.V. und der Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. (VzfK) zusammen. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeiten liegt in der Durchführung von Spruchverfahren nach dem Spruchverfahrensgesetz (SpruchG).
Sie finden hier auch eine Aufstellung der laufenden Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG-Verfahren) wegen Aktien und Fondsanteilen sowie der Musterfeststellungsklagen nach §§ 606 ff. ZPO (MFK). Unser anwaltliches Angebot für Anspruchsinhaber:
- Erhebung einer Leistungsklagen und Vertretung in laufenden KapMuG-Verfahren
- Anmeldung von Ansprüchen bei laufenden KapMuG-Verfahren (Aktien / Fondsanteile) bzw. bei Musterfeststellungsklagen nach §§ 606 ff. ZPO.
- Vor jedem Verfahren überlegen wir gemeinsam – mit Verbrauchern und mit Gewerbetreibenden, ob eine Teilnahme an einer Musterfeststellungsklage oder an einem KapMuG-Verfahren mehr Vorteile bringt als eine eigenständige Leistungsklage.
- Mit Vertriebsunternehmen arbeiten wir nur dann zusammen, wenn sie die gleichen Informationsdefizite wie die Anleger haben, gegen sie keine Schadensersatzansprüche drohen und sie die Anleger bei der Rechtswahrnehmung gegenüber den Verursachern unterstützen.