Presse

Die Presse hat im Frühjahr 2018 umfassend über den Gesetzentwurf der Bundesregierung sowie das anschließende Gesetzgebungsverfahren für die jetzt in den §§ 606 ff. ZPO kodifizierte Musterfeststellungsklage berichtet. Während sich in der Osterpause vor allem Verbände des Mittelstands für den Entwurf ausgesprochen haben, gab es überwiegend warnende Stimmen aus Wissenschaft und Praxis. Mehrere Aktionärs- und Verbraucherschutzorganisationen haben ich deutlich gegen die Musterfeststellungsklage positioniert.

Im Spätsommer begann die Berichterstattung über die Angebote und Aktivitäten vor allem der Verbraucherzentrale Bundesverband und dem Kooperationspartner ADAC   und der hier tätigen  Kanzlei R/U/S/S Litigation , einem Zusammenschluss der Gesellschafter der Kanzleien Dr. Stoll & Sauer und Rogert & Ulbrich wegen Dieselgate. Die Berichterstattung beschränkt sich im Wesentlichen auf die Angaben aus den Sonderseiten dieser beiden Organisationen. Über weitere Verfahren wegen anderer Schadenslagen oder von anderen „qualifizierten Einrichtungen“ wurden zumindest im zweiten Halbjahr 2018 nichts bekannt.

Die Beschlussfassungen auf dem 72. Deutschen Juristentag in Leipzig vom 26. bis 29. September 2018 zeigen ein klares Votum gegen die Musterfeststellungsklage und für einen effektiven kollektiven Rechtsschutz durch eine Gruppenzahlungsklage.  Das bestätigt die Einschätzung von Klaus Müller vom Bundesverband der Verbraucherzentralen e.V., wonach die Musterfeststellungsklage einen ersten wichtigen Schritt darstellt. Auch er scheint den fehlenden Leistungstitel zu monieren.

 

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