Gesetzgebungsverfahren

Das Gesetzgebungsverfahren für die Musterfeststellungsklage (MFK) nahm in der Berichterstattung einen breiten Raum ein. Dabei meldeten sich vor allem Ostern einige Verbände zu Wort, um vor den nachteiligen Folgen zu warnen.

Einige Bundestagsparteien hatten sich schon Anfang Mai 2018 festgelegt:

Die Presse berichtete auch über realistische Einschätzungen von Praktikern:

  • Die 70. Jahrestagung der Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte, Kammergericht und des Bundesgerichtshofs vom 28. bis 30. Mai 2018 in Stuttgart hat sich auch mit der Musterfeststellungsklage befasst. Sie unterstützen einhellig das Anliegen der Bundesregierung, die Rechtsdurchsetzung für Verbraucherinnen und Verbraucher zu verbessern. Sie sind aber auch der Ansicht, dass die mit der Musterfeststellungsklage (§§ 606 ff. ZPO) geplanten Regelungen die damit verbundenen und in der Öffentlichkeit vielfach beschriebenen Erwartungen nicht werden erfüllen können, Pressemitteilung des OLG Stuttgart vom 30.05.2018 und Bericht bei Legal Tribune Online vom 30.05.2018. Die Tagesschau titelte sogar am 30.05.2018: „Geplante Musterfeststellungsklagen – Eine juristische Luftnummer?“
  • Am 12.06.2018 fand im Deutschen Bundestag vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz eine Anhörung von Experten zur Musterfeststellungsklage (§§ 606 ff. ZPO) statt (Bericht auf der Homepage des Ausschusses und in „Heute im Bundestag“ – hib 399/2018).
  • Dr. Andreas Zubrod, Vorstand Recht, Finanzen und Steuern bei Union Investment (Union Asset Management Holding AG) sieht in der deutschen Ausgestaltung des kollektiven Rechtsschutzes durch die Musterfeststellungsklage lediglich ein „paternalistisches Stückwerk“. Eine ordnungspolitisch richtig verstandene Sammelklage sei kein Mittel des Verbraucherschutzes, sondern ein wirtschftsliberales Element. Es ermögliche freien Marktteilnehmern, Verhandlungsmacht zu bündeln, bei Fehlverhalten Druck aufzubauen und schnell insgesamt bessere Kompensationen zu erreichen. (Süddeutsche Zeitung, 08.07.2018)

Auch mehrere Wirtschaftsverbände (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) haben sich zu Wort zu gemeldet:

  • Der ADAC e.V. hat in seiner „Position zu den Leitplanken der Musterfeststellungsklage“ vom 06.06.2018 als einen wichtigen Schritt für die bessere Verbraucherrechtsdurchsetzung in Deutschland bezeichnet.
  • Der DRV Deutscher ReiseVerband e.V. wendet sich ganz grundsätzlich gegen die Europäische Sammelklage als „unnötig und unverhältnismäßig“.  Nach der Verbändeanhörung im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) weist er in einer Pressemitteilung vom 12.04.2018 unter anderem auf die Risiken durch die Einführung eines „Verbandsklagerechts“ hin.
  • Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA)  warnt beim „New Deal for Consumers“ vor Missbrauch (Presssemitteilung vom 11.04.2018). Bedauerlicherweise relektiert man nicht die wettbewerbsbezogene Seite des kollektiven Rechtsschutzes: Rechtsbruch darf auf der Kostenseite nicht zu einem Wettbewerbsvorteil führen.
  • Ähnlich hat sich Bitkom – Bundesverband Informationswirtschaft,
    Telekommunikation und neue Medien e.V. mit einer Pressemitteilung vom 11.04.2018 zu den Vorschlägen der EU-Kommission geäußert, nicht aber zur deutschen Musterfeststellungsklage (MF).
  • Der  Präsident des Bundesverbands der Deutschen Industrie e.V. (BDI) Dieter Kempf zeigte sich in einem Gespräch mit dem Handelsblatt am 24.03.2018 „sehr besorgt“, dass der Vorschlag der EU-Kommission für Sammelklagen die geltenden Regeln „zu Lasten der Unternehmen unangemessen verschärft und erhebliche Missbrauchsrisiken schafft.“ Er verlangt auch, die „missbräuchlichen Auswüchse eines Sammelklagen-Systems nach US-amerikanischem Muster zu vermeiden“.
  • Die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand, der elf Wirtschaftsverbände angehören, hat unter dem 23.03.2018 ein Positionspapier mit konkreten Vorschlägen für den Gesetzgeber erarbeitet. Bei einigen dieser Verbände ist es aber sehr unwahrscheinlich, dass ihre Mitglieder einmal mit einem Verfahren des kollektiven Rechtsschutzes konfrontiert werden. Soweit sie z.B. Lieferfahrzeuge haben, besteht nach Dieselgate, Updategate und Valuegate  eigentlich ein Interesse an einem effektiven kollektiven Rechtsschutz, der über eine Musterfeststellungsklage hinausgeht. Die folgenden Mitglieder dieser Arbeitgemeinschaft haben dazu eigene Pressemittelungen herausgegeben:
  • Der Deutsche Naturschutzring (DNR) und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hielten nach einem Bericht vom 08.06.2018 den verabschiedeten Entwurf für eine „reine Placebo-Maßnahme“, da viele hoch qualifzierte Umwelt- und Naturschutzverbände nicht klagebefugt wären und die Rechte der Verbraucher gegenüber rechtswidrig agierenden Konzernen nicht ausreichend gestärkt würden. In einer Presseerklärung vom 14.06.2018 spricht Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der Deutsche Umwelthilfe (DUH) von einem schwarzen Tag für den Verbraucherschutz.
  • Transparency International Deutschland e.V. hat in einer Pressemitteilung vom 11.06.2018 den Bundestag aufgefordert, wichtige Umweltverbände wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) als klageberchtigt in Musterfeststellungsverfahren anzuerkennen.

In der Presse gab es – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – neben den Leitmedien mehrere meinungsstarke Kommentare zum Gesetzentwurf für die Musterfeststellungsklage:

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